Mein wahres Leben: Juli 2014

Mittwoch, 23. Juli 2014

"Ernie und Bert" – schwul?

Die Auseinandersetzung um die gleichgeschlechtliche Ehe kann schon kuriose Formen annehmen. 

Heute bin ich über einen Bericht gestolpert, wo in Nordirland ein Bäcker einen Auftrag für eine Hochzeitstorte bekommen hatte und mit einem Bild von Ernie und Bert und dem Slogan "Support Gay Marriage" (unterstütze die gleichgeschlechtliche Ehe) versehen sollte. 
Nach der Annahme wurde dann aber später der Auftrag wieder abgelehnt, mit der Begründung, die christliche Einstellung des Inhabers erlaubt das nicht. 
Die Sache wird aber noch ein Nachspiel haben. 
Aber seht selbst: 
DIE WELT: „Bizarrer Tortenstreit über schwulen Ernie und Bert“ 

„Ernie und Bert“ wurden bewusst ausgewählt. Seit Jahren hält sich das Gerücht, dass die bekannten Figuren aus der „Sesamstraße“ ein homosexuelles Paar sind. Die Produzenten der „Sesamstraße“ meinen aber, dass sie nur Puppen sind und damit keine sexuelle Orientierung haben. 
Süddeutsche.de: „Wilde Ehe soll enden“ 

Hier noch ein fiktives Interview mit Ernie und Bert: 
n-tv: „Ernie und Bert packen aus“ 

Eure Andrea

Freitag, 18. Juli 2014

EMGR: Scheidungszwang für Transsexuelle ist rechtens

Man sollte meinen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auch insbesondere die Rechte von Minderheiten vertritt. So dürften trans- und homophobe Aktionen von ihm mit aller Kraft verurteilt werden und man erwartet, dass er alles Mögliche tut, wie sein Name zu erkennen gibt, die Menschenrechte in Europa durchzusetzen. 

Nun hat die Finnin Heli Hämäläinen, die als anatomischer Mann geboren, geheiratet, ein Kind gezeugt hatte, den männlichen Vornamen ändern ließ und sich der GaOP unterzog vor dem EGMR geklagt, weil von ihr verlangt wurde, sich scheiden zu lassen um sich als Frau zu registrieren. 
Und erstaunlicher Weise hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 17.07.2014 beschlossen, dass der Scheidungszwang für Transsexuelle nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. 
Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Hier ausführlich auf queer.de.

Jetzt kann man nur hoffen, dass das keine Auswirkungen auf deutsches Recht hat, denn da hat der BGH ja ausdrücklich die Zwangsscheidung verboten. 

Da muss ich unwillkürlich an einen Artikel in der Volksstimme über Hedwig von Beverfoerde denken, die die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften ablehnt. Für solche Leute ist das „Wasser auf die Mühle“. 

Eure Andrea